Ländercodes als Domainnamen unter den neuen Top Level Domains registrieren: ICANN stimmt zu

Die ICANN hat im Mai über die Freigabe von Ländercodes zur Registrierung unter den new gTLDs entschieden. Auslöser dafür war die Anfrage von 60 new gTLD Registries aus dem Jahr 2014. Das Anliegen dieser Registries thematisierte eine Abänderung des „<link https: external-link-new-window external link in new window>New gTLD Registry Agreement“, das die Registrierung von Länderbezeichnungen unterschiedlicher Art in Specification 5, Section 4 verhinderte. Hierzu hat das GAC (<link https: external-link-new-window external link in new window>Governmental Advisory Committee) in Zusammenarbeit mit der ICANN eine Datenbank ausgearbeitet, die aufzeigt, welche Länder mit der Registrierung von ihrem Länderkennzeichen unter den neuen Domainendungen einverstanden sind und welche nicht. Am 18. Mai wurde die Datenbank bereits abgesegnet und jene Länderkennzeichen, deren Länder sich einverstanden erklärt haben, wurden unter den new gTLDs freigegeben. Damit ist es nun möglich,

  • Länderbezeichnungen in Kurzform aus der ISO 3166-1 Liste (Grundlage der ccTLDs),
  • von UN-Experten standardisierte geographische Namen,
  • Länderbezeichnungen aus der Liste der UN-Mitgliedsländer in sechs Sprachen sowie
  • geographische Namen

als Domainnamen unter den new gTLDs zu registrieren.

Mitglieder des GAC können <link https: external-link-new-window external link in new window>in der Datenbank einen Status festlegen, wie die jeweiligen Länderbezeichnungen von den Domain-Name-Registries genutzt werden dürfen: Die mit „R“ gekennzeichneten Länder verlangen vor der Freigabe ihrer Landesbezeichnung als Domainname unter einer new gTLD eine Anfrage der jeweiligen Registry. Bei den mit „X“ gekennzeichneten Ländern sind die ccTLDs als Domainnamen für die new gTLDs Registries freigegeben. Eine dritte Kennzeichnung mit dem Buchstaben „B“ markiert die Erlaubnis für Betreiber/Registries von Markenendungen (.BRANDS), diese Länderkennzeichnung nutzen zu dürfen. ICANN hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass Länder, die sich bisher nicht in die Liste eingetragen haben, mit „R“ gekennzeichnet werden. Bisher befinden sich jedoch nur 91 Staaten in der GAC-Datenbank, darunter auch Kleinststaaten wie Gibraltar und Montserrat. Deutschland ist mit einem „R“ markiert.

Eine vorbehaltlose Freigabe wurde bisher von diesen 10 Nationen gewährt: 

  • Dänemark
  • Finnland
  • Norwegen
  • Schweden
  • Irland
  • Niederlande
  • Großbritannien
  • Guernsey
  • USA
  • Pitcairn

Wie in der Tabelle zu sehen ist, sind nur drei Ländercodes für die Registrierung als Domainname unter einer new gTLD freigegeben. Zwei Länder (Kanada und Frankreich) sind noch gar nicht in der Datenbank des GAC erfasst.

GAC-Datenbank
Länder<link http: external-link-new-window external link in new window>Anzahl Domains, die von Registraren der jeweiligen Länder betreut werden (absolut, Stand: 03/2017)   Status in der GAC-Datenbank
USA104.815.745X
China26.519.173R
Deutschland12.284.341R
Kanada11.117.253Nicht erfasst
Indien6.006.945R
Japan5.290.725R
Frankreich3.658.629Nicht erfasst
Vereinigtes Königreich   3.173.085X
Gibraltar3.138.973R
Dänemark1.728.071X

Viele weitere GAC-Mitglieder sind ebenfalls noch nicht in der Datenbank enthalten.